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Hygienepauschale Nr. 245 GOÄ analog bis 30.09.2021 verlängert


Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen analog der Nr. 245 GOÄ erneut verlängert. Die A245 ist somit weiterhin zum Einfachsatz bis zum 30.09.2021 berechenbar.

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Mehrfachberechnung der GOÄ-Ziffer 3 „bei ausschließlicher telefonischer Beratung“ nicht weiter verlängert


Die Möglichkeit der mehrfachen Berechnung der GOÄ-Ziffer 3 für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie durch die gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dem PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder wurde nicht weiter verlängert. Die Gültigkeit dieser...

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Hygienepauschale Nr. 3010 GOZ analog bis 30.09.2021 verlängert


Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine erneute Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2021 verständigen können.

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