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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung häufig gestellter Fragen. Sofern wir Ihre Frage dort nicht beantworten können stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.

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Für wen ist die Abrechnung mit der PVS / Bremen gedacht?

Wir richten uns mit unserer Dienstleistung an alle

  • niedergelassenen Ärzte
  • Cherfärzte
  • Krankenhausverwaltungen
  • neue Versorgungsformen (Medizinische Versorgungszentren etc.)
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen
Vertritt die PVS / Bremen auch meine berufspolitischen Interessen?

Die Bedeutung der Privatliquidation für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis nimmt angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen kontinuierlich zu. Selbstverständlich nehmen wir auch die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder wahr und konzentrieren unsere Kräfte im Verband der PVS auf den Erhalt und Ausbau der privatärztlichen Tätigkeit.

Wie beginne ich die Zusammenarbeit mit der PVS / Bremen?

Für die Zusammenarbeit sind nur wenige vertragliche Vereinbarungen erforderlich.

Füllen Sie einfach das Online-Kontaktformular aus und schon werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Oder rufen Sie uns einfach an (04 21 - 360 85 28).

Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch in Ihrem Hause zur Verfügung.

Müssen meine Patienten eine Einverständniserklärung unterschreiben?

Die Einwilligung des Patienten ist nach dem Bundesgerichtshof für eine Weitergabe der Daten an Dritte, in diesem Fall an die PVS, zwingend erforderlich. Gerade zahlungsunwillige Patienten versuchen im Streitfall häufig, sich zunächst aus formalen Gründen wegen fehlender Einverständniserklärung der Zahlungspflicht zu entziehen.

Die Einverständniserklärungen werden Ihnen kostenlos von uns zur Verfügung gestellt. Sie wird einmalig vor der Behandlung unterschrieben und verbleibt in Ihrer Praxis.

Wie stelle ich die Abrechnungsdaten der PVS / Bremen zur Verfügung?

Sie stellen uns Ihre Abrechnungsdaten zur Verfügung, wann immer Sie wünschen

  • online - für die erforderliche Sicherheit sorgt unser PVS dialog
  • per Diskette oder CD
  • oder in Papierform
Ist eine umfassende Online-Abrechnung mit der PVS / Bremen möglich?

Mit unserem Online-Portal PVS dialog können Sie im Grunde Ihre komplette Privatliquidation schnell und flexibel über das Internet abwickeln. Alle Details finden Sie hier.

Bei Interesse oder Fragen rufen Sie uns einfach an (04 21 - 360 85 29).

Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner bei der PVS / Bremen?

Sie können sich darauf verlassen, dass wir schnell und umfassend mit Ihrer Praxis vertraut sind und stets ein offenes Ohr für Ihre gebührenrechtlichen Fragen haben. Ihre Rechnungen werden von Ihrem persönlichen Ansprechpartner bearbeitet - Unstimmigkeiten werden nach Absprache korrigiert.

Findet eine Prüfung meiner Abrechnungsdaten statt?

Die PVS / Bremen denkt mit: Wir prüfen bei allen Rechnungen, ob Leistungen, die zwingend zusammengehören, auch aufgeführt sind. Unsere Plausibilitätsprüfung sichert eine GOÄ- (bzw. GOZ-)konforme Rechnungsstellung. Wir machen Sie aufmerksam, wenn Leistungen aufgeführt wurden, die im Ausschluss zu parallel angegebenen Leistungen stehen.

Werden Bonitätsprüfungen durchgeführt?

Gerne führen wir für Sie optional Bonitätsprüfungen zum Preis von 5,00 EUR (netto) je Anfrage durch. Rufen Sie uns einfach an (04 21 - 360 85 55). Wir bieten Ihnen auch gerne eine Lösung für Online-Bonitätsprüfungen in Ihrer Praxis an.

Was geschieht mit unzustellbaren Rechnungen?

Falls Rechnungen aufgrund fehlerhafter Anschriften, Umzug oder Tod der Patienten nicht zugestellt werden können, ermitteln wir für Sie die korrekten, aktuellen Adressen bzw. Zahlungspflichtigen.

Wann kann ich über mein Honorar verfügen?

Die Auszahlung der eingegangenen Honorare an Sie erfolgt 14-tägig oder monatlich - so wie Sie es möchten.

Zusätzlich können Sie Ihre Liquidität mit unserem Vorauszahlungsservice cashDIRECT selbst steuern. Unmittelbar nach Rechnungsbearbeitung erhalten Sie bis zu 90 % des Honorars. Damit machen Sie sich vom Zahlungsverhalten Ihrer Patienten unabhängig. Für diesen Service berechnen wir eine Gebühr von 1,1% (mehrwertsteuerfrei) des bevorschussten Betrages.

Habe ich nach der Rechnungsstellung die Möglichkeit die Rechnungen einzusehen?

Auf Anfrage hält die PVS / Bremen ein umfassendes elektronisches Archiv für Sie bereit. Über unseren Online-Service PVS dialog können Sie jede Rechnung direkt einsehen und/oder ausdrucken (PDF-Download).

Bin ich an Kündigungsfristen gebunden, wenn ich die Zusammenarbeit mit der PVS / Bremen beenden möchte?

Teilen Sie uns einfach mit, wenn Sie die Zusammenarbeit mit uns beenden möchten. Selbstverständlich werden wir alle noch offenen Rechnungsangelegenheiten in gewohnter Weise für Sie abwickeln. Zu gegebener Zeit werden wir dann Ihr Mitgliedskonto auflösen.

Welche Vorteile haben meine Patienten?

Wir stehen auch Ihren Patienten mit Rat und Tat zur Seite, z.B. für

  • Hilfe bei Beanstandungen
  • Rückfragen zu Rechnungen
  • Zweitschriften zu Rechnungen
An wen kann sich mein Patient wenden, wenn der Kostenträger die Rechnung beanstandet?

Unser Sachbearbeiterteam steht für eventuelle Korrespondenz mit Kostenträgern jedem Ihrer Patienten unterstützend zur Seite. Das entlastet Ihre Praxis von entsprechenden Nachfragen und klärt die Situation meist schnell - auch im Sinne Ihrer Patienten.

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