Punktionen Allgemeine Bestimmung

Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen Nrn. 286 a 298 45 A B C D E F G H I J K L M N O P NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 / 1,8 FACH 3,5 / 2,5 FACH 286 a Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 einschließlich Identitätssicherung im AB0- System (bedside-test) 100 5,83 13,41 20,40 287 Blutaustauschtransfusion (z B bei schwerster Intoxikation) 800 46,63 107,25 163,20 288 Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retrans- fusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve gegebenenfalls einschließlich Konservierung 230 13,41 30,83 46,92 289 Präoperative Entnahme einer Einheit Eigen- blut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retrans fusion einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei + 2 C bis + 6 C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 C oder darunter 350 20,40 46,92 71,40 290 Infiltration gewebehärtender Mittel 120 6,99 16,09 24,48 291 Implantation von Hormonpreßlingen 70 4,08 9,38 14,28 297 Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmateri- al zur zytologischen Untersuchung gegebenen- falls einschließlich Fixierung 45 2,62 6,03 9,18 Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten. 298 Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersu- chung gegebenenfalls einschließlich Fixierung 40 2,33 5,36 8,16 Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten. Reduzierter Gebührenrahmen III Punktionen Allgemeine Bestimmung Zum Inhalt der Leistungen für Punktionen gehören die damit im Zusammenhang stehenden Injek- tionen, Instillationen, Spülungen sowie Entnahmen z B von Blut, Liquor, Gewebe 2,3 FACH , FACH