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GOÄ Neu

PVS/ Whitepaper | Unser Kontomanagement schafft mehr Zeit fürs WesentlicheG

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein wesentlicher Ausdruck der Freiberuflichkeit der Ärzteschaft. Sie schafft eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für die private Gesundheitsversorgung. Die Novellierung der GOÄ ist ein Prozess, welcher sich seit über 20 Jahren vollzieht. Das Ziel: Eine GOÄ auf dem medizinischen Stand der Zeit und eine stetige Weiterentwicklung. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, informieren wir Sie hier über den aktuellen Sachstand.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist grundsätzlich ein wesentlicher Ausdruck der Freiberuflichkeit der Ärzteschaft. Sie schafft eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für die private Gesundheitsversorgung. Die Novellierung dieser GOÄ ist ein Prozess, welcher sich seit Jahrzehnten hinzieht.

Das Ziel der langjährigen Reformbemühungen:

Eine neue GOÄ auf dem medizinischen Stand der Zeit sowie deren stetige Weiterentwicklung. Bereits im Mai dieses Jahres hat der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit dem Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ neu) zugestimmt. Seitdem liegt eine konsentierte Entwurfsfassung für die neue GOÄ vor. Der Vorstand des PVS Verbandes beglückwünschte die Bundesärztekammer und den Verband der Privaten Krankenversicherung zu diesem wichtigen Etappenziel nach einer über 25 Jahre andauernden Verhandlung. Herr Dr. med. Christof Mittmann, Vorsitzender des Verbandes, hierzu: “Dies ist ein Meilenstein nach über vierzig Jahren Stillstand. Er beweist die Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. Gemeinsam haben die Privaten Kostenträger und die Ärzteschaft die Ihnen von der Politik übertragene Aufgabe erfüllt.” Im Juni hat das Bundesministerium für Gesundheit den konsentierten Entwurf der GOÄ neu zur Prüfung erhalten. Wie geht es nun weiter? Bis zum tatsächlichen Verordnungsverfahren und einem anschließenden, möglichen Inkrafttreten wird der Entwurf in enger Abstimmung mit den ärztlichen Verbänden und dem PKV-Verband weiter optimiert – etwa durch die Korrektur möglicher Unstimmigkeiten oder die Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts. Auch nach dem Inkrafttreten ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung vorgesehen: Eine gemeinsame Kommission dafür Sorge tragen, dass die GOÄ künftig regelmäßig überprüft und angepasst werden kann. Der Ball liegt damit bei der Regierung und wir hoffen im Interesse unserer ärztlichen Gemeinschaft auf baldige Umsetzung. Selbstverständlich werden wir Sie auf dem Laufenden halten und – sollte es zu einem Inkrafttreten der GOÄ neu kommen – Sie beim Transformationsprozess von der alten zur neuen GOÄ bestmöglich beraten und unterstützen.

Den aktuellen Sachstand zu dieser Thematik erhalten Sie auf unserer Website unter pvs-bremen.de oder bei dem PVS Verband unter
https://www.pvs.de/wissen/goaeneu/

 

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