Hiermit findet eine langjährige Forderung der Ärzteschaft endlich Gehör, denn die derzeitige GOÄ stammt größtenteils aus dem Jahr 1996 und spiegelt weder moderne medizinische Entwicklungen noch digitale Anwendungen und Telemedizin ausreichend wider. Zudem fehlt eine transparente und rechtlich eindeutige Abrechnungspraxis, was Praxisabläufe zunehmend erschwert.
Der aktuelle, zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und dem PKV-Verband abgestimmte Entwurf der GOÄ-Neu sieht u.a. vor:
- ein aktualisiertes Leistungsverzeichnis mit mehr als 5.500 Positionen zur präziseren Abbildung medizinischer Leistungen,
- neu definierte Anwendungs- und Abrechnungsregeln, die moderne medizinische Entwicklungen und digitale Dienstleistungen berücksichtigen,
- klarere rechtliche Rahmenbedingungen, z. B. zur Nutzung der Telematikinfrastruktur und zu Vertreterregelungen, die bislang nicht eindeutig geregelt waren.
Mittlerweile findet sich auf der Website der Bundesärztekammer ein FAQ-Bereich mit allen zentralen Fragen zur GOÄ-Novellierung, so z.B.: Wann tritt die neue GOÄ in Kraft? Welche Leistungen werden neu bewertet oder ergänzt? Wie verändert sich die Abrechnungspraxis? Gibt es Änderungen bei bestehenden Gebührenziffern?
Ebenso kann der aktuelle Entwurf dort eingesehen werden.
Wie geht es nun weiter? Die Bundesregierung plant, bis Mitte 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen, der den Kabinettsbeschluss und die anschließende Beratung im Bundestag bzw. Bundesrat umfasst. Der neue GOÄ-Entwurf ist somit noch nicht rechtsverbindlich; er muss in den weiteren politischen Verfahren in eine Verordnung oder ein Gesetz überführt werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist dementsprechend noch offen, ebenso kann sich der Inhalt des Entwurfes noch ändern.
Selbstverständlich beobachten wir den Prozess weiter für unsere Mitglieder und informieren Sie fortlaufend über die Entwicklungen.
Hinweis: Da sich der Prozess in einem frühen Stadium befindet, bitten wir um Verständnis, dass Anfragen zu Schulungen oder Auskünfte zu technischen Veränderungen (Schnittstellen, Anforderungen an die Praxissoftware etc.) derzeit noch nicht beantwortet werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung