COVID-19 Pauschale für D-Ärzte verlängert bis 30.09.2021
Die Hygienepauschale in Höhe von 4,- € für den Mehraufwand beim COVID-19 Infektionsschutz für ambulante Behandlungen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens wurde - abweichend von den Regelungen für Humanmediziner und Zahnärzte - nur bis zum 30.09.2021 verlängert.
Als pauschale Abgeltung von Mehraufwendungen für Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen für Mitarbeiter und seitens der D-Ärzte den Patienten zur Verfügung gestelltem Mund-Nase-Schutz, wird jedem D-Arzt für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt eine Pauschale erstattet.
Die Pauschale kann als besondere Kosten mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ mit der regulären Behandlungsrechnung (§ 64 Abs. 1 Ärztevertrag) abgerechnet werden.
Details hierzu lesen Sie in den externer Link">Corona-FAQ der DGUV