Nach langen und schwierigen Verhandlungen sind jetzt die Weichen für uns Privatärzte in Richtung Impfung gegen COVID-19 gestellt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat uns zugesichert, dass wir Privatärzte im Juni impfen werden.

Dazu sind von Ihrer Seite folgende Maßnahmen nötig:

1. Das BMG benötigt eine ungefähre Abschätzung über den Bedarf an Impfstoff der am Impfprogramm teilnehmenden Privatärzte. Hierfür haben wir zusammen mit dem PVS-Verband folgende Landingpage erstellt:

https://www.pvs.de/privataerzte-impfen-mit

Auf dieser Seite hinterlassen Sie bitte die erforderlichen Daten.

Wir informieren Sie dann über die auf der Landingpage hinterlassenen Mail-Adresse, sobald Sie sich zum Impfprogramm authentifizieren können.


2. Bitten Sie Ihre Landesärztekammer um schriftliche Bestätigung, dass Sie eine niedergelassene Privatärztin oder ein niedergelassener Privatarzt ohne kassenärztliche Zulassung sind.

Dieses Schreiben ist eine der Voraussetzungen, um an dem Impfprogramm teilzunehmen. (In Hessen können Sie dafür die von der Ärztekammer versandten „Bescheinigungen zur Vorlage bei der KV“ verwenden.)

Wir haben alle übrigen Landesärztekammern gebeten, ebenfalls solche Bestätigungen zu verschicken, der Rücklauf zeigt aber, dass dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Sollten Sie also von Ihrer Landesärztekammer keine Bestätigung erhalten haben, fordern Sie diese bitte an.

3. Sobald Sie von uns die Nachricht erhalten, dass Sie sich authentifizieren können, werden Sie unter derselben Internet-Adresse: "www.pvs.de/privataerzte-impfen-mit" eine Seite finden, auf der Sie Ihre persönlichen Daten hinterlegen können. Zusätzlich müssen Sie dort die folgenden Dokumente hochladen:

  • Ihren Personalausweis
  • Ihren Arztausweis
  • Die Bescheinigung Ihrer Landesärztekammer,
    dass Sie niedergelassener Privatärztin/Privatarzt sind.

Nach Abschluss der Prüfung dieser Dokumente erhalten Sie eine Nummer, mit der Sie Impfstoff bestellen können. Zudem müssen Sie mit dieser Nummer auf einem Portal, das Ihnen bei dieser Gelegenheit genannt wird, die Daten der Impfung hinterlegen. Diese sind nach heutigem Kenntnisstand:

Diese sind nach heutigem Kenntnisstand:

  • Datum der Impfung
  • Postleitzahl
  • Zugewiesene Nummer (siehe oben)
  • Alter des Impflings (über oder unter 60 Jahren)
  • Impfstoff
  • Erst- oder Zweitimpfung

Diese Liste kann noch erweitert werden.