Verlängerung der COVID-19 Pauschale für D-Ärzte bis 31.03.2021
Die Mehraufwendungen für Infektionsschutz im Rahmen der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie (Covid-19 Pauschale), welche zunächst zum 30.06.2020 und dann zum 31.12.2020 befristet war, wird nun laut einem neuen Beschluss vom 16.12.2020 bis zum 31.03.2021 verlängert.
Als pauschale Abgeltung von Mehraufwendungen für Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen für Mitarbeiter und seitens der D-Ärzte den Patienten zur Verfügung gestelltem Mund-Nase-Schutz, wird jedem D-Arzt für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt eine Pauschale erstattet.
Die Pauschale kann als besondere Kosten mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ mit der regulären Behandlungsrechnung (§ 64 Abs. 1 Ärztevertrag) abgerechnet werden.
Details hierzu lesen Sie in den Corona-FAQ der DGUV